Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht



     

 

STRAFRECHT | OWi: Dem Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und mehr noch dem des Strafrechts  liegen zumeist Ereignisse zu Grunde, die für die Betroffenen besondere Ausnahmesituationen bedeuten. 

Opfer von Straftaten bzw. durch strafbare Handlungen geschädigte Menschen oder Unternehmen sind auf eine verlässliche Beratung und erfahrenen Beistand angewiesen. 

Täter und Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte bedürfen der Erklärung ihrer Rechte und einer zuverlässigen Verteidigung.

Beide Seiten haben einen Anspruch darauf, die jeweilige besondere Situation nachvollziehen wirklich zu können, und zwar mit einem  Blickwinkel, der auf eigenen Erfahrungen des Beraters ruht. 

 

Hr. Matejko besitzt auf Grund seines außergewöhnlichen Lebenslaufs über eine herausragende Kompetenz in diesem Bereich - denn im Gerichtssaal in Strafsachen saß er selbst bereits „auf allen Stühlen“ : 

Nach der zunächst akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung , die mit der höchsten Auszeichnung seiner Dissertation und Examina belobigt wurde, trat er zeitweilig selbst in die akademische Lehre und Forschung ein,

saß in der praxisnahen Referendarzeit auf dem Richterstuhl

und übte später über viele Jahre den Beruf des Staatsanwalts aus.

Er lehrte neben diesen beruflichen Stationen weiterhin Straf- und Strafprozessrecht an Universitäten, Fachhochschulen der Polizei und leitete Arbeitsgemeinschaften der Rechtsreferendare. 

Herr Dr. Matejko wurde allerdings auch selbst Opfer von Straftaten

sowie als Straftäter verfolgt und verurteilt. 

 

Die Gesamtheit dieses Erlernten und Erlebten ist die Grundlage einer Kompetenz, die Opfern und Be-schuldigten Gewähr für eine optimalen Beratung bietet. 

 

 

ZIVILRECHT: Herr Dr. Matejko verfügt ferner über eine fundiert erlernte und in der Praxis gereiften Expertise in unterschiedlichen Bereichen des Zivilrechts.

Denn vor der Verbeamtung als Staatsanwalt beriet er über Jahre in Frankfurt am Main als angestellter Anwalt einer international tätigen Sozietät zu zivilrechtiichen und handels-und gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten. 

Durch seine zeitweilige Tätigkeit als Geschäftsführer zweier GmbH erlernte er die pragmatische Lösung zivilrechtlicher Streitthemen aus Unternehmersicht. 

 

VERWALTUNGSRECHT: Herr Dr. Matejko hatte in seiner universitären Ausbildung und dem nachfolgenden Referendariat den Schwerpunkt auf das Verwaltungsrecht gelegt und war im Referendariat für eine in diesem Bereich renommierte Kanzlei im Lahn-Dill-Kreis tätig.

Die spätere, langjährige Berufstätigkeit als Syndikusanwalt in der Rechtsabteilung eines weltweit tätigen Unternehmens mit engsten Verknüpfungen zur Verwaltung und besonderen besonderer Bereichen des Verwaltungsrechts legte den Grundstein für ein in der Praxis vertieftes Fachwissen der Vertretung insbesondere von Unternehmen bei Verhandlungen mit öffentlich-rechtlichen Behörden und besonderen öffentlich-rechtlich-Beliehenen. 

 

 

Herr Dr. Matejko berät und vertritt indes nicht im Bereich des  Familienrechts, denn dies sollte zu Gunsten des Rechtssuchenden den Experten vorbehalten bleiben, die bei den jeweils örtlichen Gerichten bekannt sind und sich bewährten.

 

 

     

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